(1)Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit(2)Dieses Gesetz gilt ferner nicht für(3)Für die TätigkeitMeine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 1 Anwendungsbereich§ 3 Anpassungsbestimmung →