Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Bremische Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2003 (Brem.GBl. S. 219), das zuletzt durch das Gesetz vom 27. Januar 2015 (Brem.GBl. S. 15) geändert worden ist, außer Kraft.
§ 7
BremVwVfGInkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand 2024-04-11