Jurafuchs

§ 40

SächsDSchG
Inkrafttreten
Stand 2023-01-01
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 3. März 1993

Der Landtagspräsident Erich Iltgen

Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister des Innern Heinz Eggert

Meine Notizen

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