1Die Energiepreispauschale ist bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen. 2Die Energiepreispauschale ist in Höhe des in § 112 Absatz 2 genannten Betrages unpfändbar.
§ 122
EStGNichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen, Unpfändbarkeit
Energiepreispauschale
Stand 2026-06-30