Jurafuchs

Artikel 81

EuGVVO
SCHLUSSVORSCHRIFTEN
Stand 2016-09-30
Artikel 81

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. in Kraft.

Sie gilt ab dem 10. Januar 2015, mit Ausnahme der Artikel 75 und 76, die ab dem, mit Ausnahme der Artikel 75 und 76, die ab dem 10. Januar 2014 gelten. gelten.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.

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