Jurafuchs

§ 12

FreizügG/EU 2004
Staatsangehörige der EWR-Staaten
Stand 2025-10-11
Die nach diesem Gesetz für Unionsbürger, Familienangehörige von Unionsbürgern und nahestehende Personen von Unionsbürgern geltenden Regelungen finden jeweils auch für Staatsangehörige der EWR-Staaten, die nicht Unionsbürger sind, und für ihre Familienangehörigen und ihre nahestehenden Personen Anwendung.

Meine Notizen

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