Eine vor dem 28. August 2007 ausgestellte Aufenthaltserlaubnis-EU gilt als Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers fort.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 14 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren§ 16 Rechtsstellung britischer Staatsangehöriger und ihrer Familienangehörigen →