Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter haben mit der oder dem Hessischen Datenschutzbeauftragten bei der Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben zusammenzuarbeiten.
§ 63
HDSIGZusammenarbeit mit der oder dem Hessischen Datenschutzbeauftragten
Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
Stand 2018-05-03