Zentrale Organe der Hochschule sind der Senat, der Erweiterte Senat, das Rektorat und der Hochschulrat, an der Dualen Hochschule Sachsen auch die Direktorenversammlung. Sie geben sich jeweils eine Geschäftsordnung.
§ 84
SächsHSGZentrale Organe der Hochschule
Zentrale Organe
Stand 2025-01-01