Zweck dieses Gesetzes ist, die Informationssicherheit im Freistaat Sachsen zu erhöhen und Gefahren für informationstechnische Systeme abzuwehren. Die Gewährleistung der Informationssicherheit ist eine wichtige im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe.
§ 1
SächsISichGZweck des Gesetzes
Allgemeine Vorschriften
Stand 2025-08-16