Jurafuchs

§ 4

SächsJAG
Widerspruchsverfahren
Stand 2026-04-01
Gegen die Entscheidung über das Ergebnis der staatlichen Pflichtfachprüfung und der Zweiten Juristischen Staatsprüfung findet das Widerspruchsverfahren statt. Über den Widerspruch entscheidet die Präsidentin oder der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes.

Meine Notizen

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