Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils für alle Geschlechter.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 17 a Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land§ 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten →