Fällt die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht in den Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung, sind ihre Bestimmungen entsprechend anzuwenden, es sei denn, dieses Gesetz oder andere Rechtsvorschriften enthalten spezielle Regelungen.
§ 10
LDSGEntsprechende Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung
Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten
Stand 2018-05-08