Der Verantwortliche ist für die Einhaltung der in den §§ 28, 30 und 31 geregelten Bestimmungen verantwortlich und hat deren Einhaltung nachzuweisen.
§ 32
LDSGNachweis der Einhaltung durch den Verantwortlichen
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
Stand 2018-05-08