Bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen wird eine Geschäftsstelle des Landesbeirates für Menschen mit Behinderungen gebildet.
§ 27
LGBGGeschäftsstelle des Landesbeirates für Menschen mit Behinderungen
Abschnitt 4 Die oder der Landesbeauftragte und der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen
Stand 2021-09-27