§ 5 Absatz 2 des Konsumcannabisgesetzes gilt entsprechend für den öffentlichen Konsum von Cannabis zu medizinischen Zwecken mittels Inhalation.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 23 Jahresbericht an die Vereinten Nationen§ 25 Strafvorschriften →