Die Ministerien sind in ihrem jeweiligen Geschäftsbereich für die Aufgaben der Landesverwaltung zuständig, die nicht einer anderen Behörde oder Stelle übertragen sind.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 5 Verordnungen zur Regelung von Zuständigkeiten§ 7 Bekanntmachung von Zuständigkeitsübertragungen →