Unbeschadet der Fachaufsicht durch das Fachministerium kann das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf dem Gebiet der von ihm wahrzunehmenden Aufgaben Auskünfte von den Landkreisen und kreisfreien Städten fordern.
§ 9
NVOZustGAuskunftsverlangen des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Stand 2014-10-22