Jurafuchs

§ 15

PAG
Prüfung von Berechtigungsscheinen
Allgemeine und besondere Befugnisse
Stand 1992-06-04
Die Polizei kann verlangen, daß ein Berechtigungsschein zur Prüfung ausgehändigt wird, wenn der Betroffene aufgrund einer Rechtsvorschrift verpflichtet ist, diesen Berechtigungsschein mitzuführen.

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2 interaktive Fälle zu § 15 PAG – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.