Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Polizeiorganisationsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 1994 (GVOBl. Schl.-H. S. 158) *) , Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen ersetzt durch Verordnung vom 13. Februar 2001 (GVOBl. Schl.-H. S. 34), außer Kraft.
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4 interaktive Fälle zu § 14 POG – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.