Die Rechnung hat folgende Angaben zu enthalten:1.den Hinweis auf die Fiskalvertretung;2.den Namen und die Anschrift des Fiskalvertreters;3.die dem Fiskalvertreter nach § 22d Abs. 1 erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 22b Rechte und Pflichten des Fiskalvertreters§ 22d Steuernummer und zuständiges Finanzamt →