Lfd.Nr.WarenbezeichnungZolltarif(Kapitel, Position,Unterposition)1Lebende Tiere, und zwara)(weggefallen)b)Maultiere und Maulesel,aus Position 0101c)Hausrinder einschließlich reinrassiger Zuchttiere,aus Position 0102d)Hausschweine einschließlich reinrassiger Zuchttiere,aus Position 0103e)Hausschafe einschließlich reinrassiger Zuchttiere,aus Position 0104f)Hausziegen einschließlich reinrassiger Zuchttiere,aus Position 0104g)Hausgeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner),Position 0105h)Hauskaninchen,aus Position 0106i)Haustauben,aus Position 0106j)Bienen,aus Position 0106k)ausgebildete Blindenführhundeaus Position 01062Fleisch und genießbare SchlachtnebenerzeugnisseKapitel 23Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, ausgenommen Zierfische, Langusten, Hummer, Austern und Schneckenaus Kapitel 34Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier und Eigelb, ausgenommen ungenießbare Eier ohne Schale und ungenießbares Eigelb; natürlicher Honigaus Kapitel 45Andere Waren tierischen Ursprungs, und zwara)Mägen von Hausrindern und Hausgeflügel,aus Position 0504 00 00b)(weggefallen) c)rohe Knochenaus Position 05066Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzelnPosition 06017Andere lebende Pflanzen einschließlich ihrer Wurzeln, Stecklinge und Pfropfreiser; PilzmyzelPosition 06028Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frischaus Position 06039Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frischaus Position 060410Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden, und zwara)Kartoffeln, frisch oder gekühlt,Position 0701b)Tomaten, frisch oder gekühlt,Position 0702 00 00c)Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium-Arten, frisch oder gekühlt,Position 0703d)Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt,Position 0704e)Salate (Lactuca sativa) und Chicoree (Cichorium-Arten), frisch oder gekühlt,Position 0705f)Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt,Position 0706g)Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt,Position 0707 00h)Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt,Position 0708i)anderes Gemüse, frisch oder gekühlt,Position 0709j)Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren,Position 0710k)Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z.B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet,Position 0711l)Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet,Position 0712m)getrocknete, ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert,Position 0713n)Topinamburaus Position 071411Genießbare Früchte und NüssePositionen 0801 bis 081312Kaffee, Tee, Mate und GewürzeKapitel 913GetreideKapitel 1014Müllereierzeugnisse, und zwara)Mehl von Getreide,Positionen 1101 00 und 1102b)Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von Getreide,Position 1103c)Getreidekörner, anders bearbeitet; Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlenPosition 110415Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von KartoffelnPosition 110516Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten sowie Mehl, Grieß und Pulver von genießbaren Früchtenaus Position 110617Stärkeaus Position 110818Ölsamen und ölhaltige Früchte sowie Mehl hiervonPositionen 1201 00 bis 120819Samen, Früchte und Sporen, zur AussaatPosition 120920(weggefallen) 21Rosmarin, Beifuß und Basilikum in Aufmachungen für den Küchengebrauch sowie Dost, Minzen, Salbei, Kamilleblüten und Hausteeaus Position 121122Johannisbrot und Zuckerrüben, frisch oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen; ausgenommen Algen, Tange und Zuckerrohraus Position 121223Stroh und Spreu von Getreide sowie verschiedene zur Fütterung verwendete PflanzenPositionen 1213 00 00 und 121424Pektinstoffe, Pektinate und PektateUnterposition 1302 2025(weggefallen) 26Genießbare tierische und pflanzliche Fette und Öle, auch verarbeitet, und zwara)Schweineschmalz, anderes Schweinefett und Geflügelfett,aus Position 1501 00b)Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen, ausgeschmolzen oder mit Lösungsmitteln ausgezogen,aus Position 1502 00c)Oleomargarin,aus Position 1503 00d)fette pflanzliche Öle und pflanzliche Fette sowie deren Fraktionen, auch raffiniert,aus Positionen 1507 bis 1515e)tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet, ausgenommen hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs),aus Position 1516f)Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle, ausgenommen Form- und Trennöleaus Position 151727(weggefallen) 28Zubereitungen von Fleisch, Fischen oder von Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren, ausgenommen Kaviar sowie zubereitete oder haltbar gemachte Langusten, Hummer, Austern und Schneckenaus Kapitel 1629Zucker und ZuckerwarenKapitel 1730Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln sowie Schokolade und andere kakaohaltige LebensmittelzubereitungenPositionen 1805 00 00 und 180631Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; BackwarenKapitel 1932Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen, ausgenommen Frucht- und GemüsesäftePositionen 2001 bis 200833Verschiedene LebensmittelzubereitungenKapitel 2134Wasser, ausgenommen - Trinkwasser, einschließlich Quellwasser und Tafelwasser, das in zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Fertigpackungen in den Verkehr gebracht wird, - Heilwasser und - Wasserdampfaus Unterposition 2201 90 0035Milchmischgetränke mit einem Anteil an Milch oder Milcherzeugnissen (z.B. Molke) von mindestens fünfundsiebzig Prozent des Fertigerzeugnissesaus Position 220236SpeiseessigPosition 2209 0037Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes FutterKapitel 2338(weggefallen) 39Speisesalz, nicht in wässriger Lösungaus Position 2501 0040a)handelsübliches Ammoniumcarbonat und andere Ammoniumcarbonate,Unterposition 2836 99 17b)Natriumhydrogencarbonat (Natriumbicarbonat)Unterposition 2836 30 0041D-Glucitol (Sorbit), auch mit Zusatz von Saccharin oder dessen SalzenUnterpositionen 2905 44 und 2106 9042EssigsäureUnterposition 2915 21 0043Natriumsalz und Kaliumsalz des Saccharinsaus Unterposition 2925 11 0044(weggefallen) 45Tierische oder pflanzliche Düngemittel mit Ausnahme von Guano, auch untereinander gemischt, jedoch nicht chemisch behandelt; durch Mischen von tierischen oder pflanzlichen Erzeugnissen gewonnene Düngemittelaus Position 3101 00 0046Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholischer Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, in Aufmachungen für den Küchengebrauchaus Unterposition 3302 1047Gelatineaus Position 3503 0048Holz, und zwara)Brennholz in Form von Plättchen oder Schnitzeln, Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen,aus Position 4401b)Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresstUnterpositionen4401 3100,4401 3200,4401 3900,4401 4100 und4401 490049Bücher, Zeitungen und andere Erzeugnisse des grafischen Gewerbes mit Ausnahme der Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien bzw. Hinweispflichten nach § 15 Abs. 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie der Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken (einschließlich Reisewerbung) dienen, und zwara)Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in Teilheften, losen Bogen oder Blättern, zum Broschieren, Kartonieren oder Binden bestimmt, sowie Zeitungen und andere periodische Druckschriften kartoniert, gebunden oder in Sammlungen mit mehr als einer Nummer in gemeinsamem Umschlag (ausgenommen solche, die überwiegend Werbung enthalten),aus Positionen 4901, 9705 und 9706b)Zeitungen und andere periodische Druckschriften, auch mit Bildern oder Werbung enthaltend (ausgenommen Anzeigenblätter, Annoncen-Zeitungen und dergleichen, die überwiegend Werbung enthalten),aus Position 4902c)Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- oder Malbücher, für Kinder,aus Position 4903 00 00d)Noten, handgeschrieben oder gedruckt, auch mit Bildern, auch gebunden,aus Position 4904 00 00e)kartografische Erzeugnisse aller Art, einschließlich Wandkarten, topografischer Pläne und Globen, gedruckt,aus Position 4905f)Briefmarken und dergleichen (z. B. Ersttagsbriefe, Ganzsachen) als Sammlungsstückeaus Positionen 4907 00 und 9704 00 0050Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, „intelligente Karten (smart cards)“ und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, die ausschließlich die Tonaufzeichnung der Lesung eines Buches enthalten, mit Ausnahme der Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien bzw. Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehenaus Position 852351Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte, auch mit Motor oder anderer Vorrichtung zur mechanischen FortbewegungPosition 871352Körperersatzstücke, orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen sowie Vorrichtungen zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen, für Menschen, und zwara)künstliche Gelenke, ausgenommen Teile und Zubehör,aus Unterposition 9021 31 00b)orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgischer Gürtel und Bandagen, ausgenommen Teile und Zubehör,aus Unterposition 9021 10c)Prothesen, ausgenommen Teile und Zubehör,aus Unterpositionen 9021 21, 9021 29 00 und 9021 39d)Schwerhörigengeräte, Herzschrittmacher und andere Vorrichtungen zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen, zum Tragen in der Hand oder am Körper oder zum Einpflanzen in den Organismus, ausgenommen Teile und ZubehörUnterpositionen 9021 40 00 und 9021 50 00, aus Unterposition 9021 9053Kunstgegenstände, und zwara)Gemälde und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen, sowie Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke,Position 9701b)Originalstiche, -schnitte und -steindrucke,Position 9702c)Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller ArtPosition 970354Sammlungsstücke,a)zoologische, botanische, mineralogische oder anatomische, und Sammlungen dieser Art,aus Position 9705b)von geschichtlichem, archäologischem, paläontologischem oder völkerkundlichem Wert,aus Position 9705c)von münzkundlichem Wert, und zwar aa)kursungültige Banknoten einschließlich Briefmarkengeld und Papiernotgeld,aus Position 9705bb)Münzen aus unedlen Metallen,aus Position 9705cc)Münzen und Medaillen aus Edelmetallen, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 Prozent des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgtaus Positionen 9705 und 970655Erzeugnisse für Zwecke der Monatshygiene, und zwara)hygienische Binden (Einlagen) und Tampons aus Stoffen aller Art,aus Position 9619b)Hygienegegenstände aus Kunststoffen (Menstruationstassen, Menstruationsschwämmchen),aus Unterposition 3924 90c)Waren zu hygienischen Zwecken aus Weichkautschuk (Menstruationstassen),aus Unterposition 4014 90d)natürliche Schwämme tierischen Ursprungs (Menstruationsschwämmchen),aus Unterposition 0511 99 39e)Periodenhosen (Slips und andere Unterhosen mit einer eingearbeiteten saugfähigen Einlage, zur mehrfachen Verwendung),aus Position 9619
Anlage 2
UStG 1980(zu § 12 Absatz 2 Nummer 1, 2 und 14)
Stand 2026-07-02
(Fundstelle: BGBl. I 2006, 2897 - 2901;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)