Jurafuchs

§ 28

BbgVerfSchG
Erlaß von Verwaltungsvorschriften
Stand 2024-06-27
Der Minister des Innern wird ermächtigt, die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften zu erlassen. Über solche, die nachrichtendienstliche Mittel nach § 6 Abs. 3 betreffen, ist die Parlamentarische Kontrollkommission vorab zu unterrichten.

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