Jurafuchs

§ 16

WpPG
Unwirksame Haftungsbeschränkung; sonstige Ansprüche
Prospekthaftung und Haftung bei Wertpapier-Informationsblättern
Stand 2026-07-09
(1)
Eine Vereinbarung, durch die Ansprüche nach den §§ 9, 10, 11, 14 oder 15 im Voraus ermäßigt oder erlassen werden, ist unwirksam.
(2)
Weitergehende Ansprüche, die nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts auf Grund von Verträgen oder unerlaubten Handlungen erhoben werden können, bleiben unberührt.

Meine Notizen

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