Keine aufschiebende Wirkung haben1.Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach den §§ 18, 18a und 25 sowie2.Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Androhung oder Festsetzung von Zwangsmitteln.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 19 Verschwiegenheitspflicht§ 21 Anerkannte Sprache →