Einer Fachkraft mit Berufsausbildung wird eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung jeder qualifizierten Beschäftigung erteilt.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 18 Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung; allgemeine Bestimmungen§ 18b Fachkräfte mit akademischer Ausbildung →