Sachbezüge werden unter Berücksichtigung ihres wirtschaftlichen Werts mit einem angemessenen Betrag auf die Besoldung angerechnet. Dies gilt nicht für lohnsteuerfreie Sachbezüge und für besondere Fürsorgeleistungen wie insbesondere die Zuweisung einer Gemeinschaftsunterkunft, Leistungen der Heilfürsorge und freie Dienstkleidung. Soweit die Privatnutzung von Dienstkraftfahrzeugen im öffentlichen Interesse liegt, kann der Dienstherr bestimmen, dass eine Anrechnung unterbleibt.
§ 16
SächsBesGAnrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung
Besoldungsanspruch
Stand 2026-07-01