Die Bezirksversammlung wählt
1.
die Vertrauensperson für den Schöffenwahlausschuss,
2.
die beisitzenden Mitglieder in der Kommission für Bodenordnung und
3.
die beisitzenden Mitglieder in der Kommission für Stadtentwicklung.
Der Bezirksversammlung können weitere Wahlrechte übertragen werden.