(1)Einzelzuweisungen werden veranschlagt für Projekte und für einzeln zu veranschlagende Investitionen des Bezirksamtes.(2)Die Bezirksversammlung beschließt über die Anmeldung von Einzelzuweisungen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 38 Zweckzuweisungen§ 40 Aufstellungsverfahren, Mittelfristiger Finanzplan →