Die vom Senat bestimmte Stelle (Bezirksaufsichtsbehörde) übt die Dienstaufsicht aus und überwacht die Einhaltung dieses Gesetzes.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 42 Aufsicht, Weisung, Evokation§ 44 Rechtsaufsicht, Fachaufsicht →