Das Bezirksamt unterrichtet die Bezirksverordnetenversammlung rechtzeitig und umfassend über die Führung der Geschäfte und die künftigen Vorhaben. Dazu gehört auch die Arbeit im Rat der Bürgermeister und seinen Fachausschüssen. Ziel- und Servicevereinbarungen sind nach Abschluss zur Kenntnisnahme zu geben.
§ 15
BezVwG BE 2011Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung
Die Bezirksverordnetenversammlung
Stand 2011-11-10