(1)Die Bezirke sind Selbstverwaltungseinheiten Berlins ohne Rechtspersönlichkeit.(2)Organe der Bezirke sind die Bezirksverordnetenversammlungen und die Bezirksämter.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 1 Bezirkseinteilung§ 3 Bezirksaufgaben →