Der Bürgermeister wird von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl ist nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchzuführen. Das Nähere bestimmt das Kommunalwahlgesetz.
§ 48
SächsGemOWahlgrundsätze
Bürgermeister
Stand 2025-07-10