Sind Bauprodukte entgegen § 21 mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet, kann die Bauaufsichtsbehörde die Verwendung dieser Bauprodukte untersagen und deren Kennzeichnung entwerten oder beseitigen lassen.
§ 78
HBauOVerbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte
Bauaufsichtliche Maßnahmen
Stand 2025-01-06