Sind Bauprodukte entgegen § 24 mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet, kann die Bauaufsichtsbehörde die Verwendung dieser Bauprodukte untersagen und deren Kennzeichnung entwerten oder beseitigen lassen.
§ 80
HBOVerbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte
Bauaufsichtliche Maßnahmen
Stand 2018-05-28