Dieses Gesetz tritt einen Monat nach der Verkündung in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt § 52 Abs. 4 ein Jahr nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.
§ 93
HBOInkrafttreten
SECHSTER TEIL Bußgeld-, Übergangs-, Rechtsvorschriften, Ausführungsbestimmung zum Baugesetzbuch, Schlussvorschriften
Stand 2018-05-28