Jurafuchs

§ 12

HmbGleiG
Familiengerechte Arbeitsgestaltung
Abschnitt 3 Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Stand 2014-12-02
Im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und der geltenden Bestimmungen des Dienst- und Arbeitsrechts soll jede Dienststelle Arbeitszeiten und sonstige Arbeitsbedingungen anbieten, die Frauen und Männern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern. Beschäftigten mit Familienaufgaben sollen auch Telearbeit oder eine individuelle Verteilung der Arbeitszeit ermöglicht werden.

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