Auswahlkommissionen sollen möglichst zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern besetzt sein.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 7 Stellenausschreibungen§ 9 Qualifikation, Benachteiligungsverbote →