Jurafuchs

Artikel 9

Kartell-DVO
Abweisung einer Beschwerde gemäß Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003
KAPITEL IVBEHANDLUNG VON BESCHWERDEN
Stand 2015-08-05
Artikel 9

Abweisung einer Beschwerde gemäß Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003

Weist die Kommission eine Beschwerde gemäß Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 ab, so teilt sie dem Beschwerdeführer unverzüglich mit, welche einzelstaatliche Wettbewerbsbehörde den Fall behandelt oder bereits behandelt hat.

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