Zu Gunsten von diskriminierungsfreien Verfahren zur Personalauswahl, die Benachteiligungen oder Bevorzugungen aufgrund des Geschlechts verhindern sollen, kann von § 8 Abs. 3 und § 9 abgewichen werden.
§ 10
LGGBesondere Auswahlverfahren
Teil 2 Fördermaßnahmen
Stand 2015-12-22