Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Vergabe öffentlicher Aufträge regelt die Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz vom 18. August 2021 (MinBl. S. 91) in der jeweils geltenden Fassung.
§ 33
LGGVergabe öffentlicher Aufträge
Teil 5 Gremien, Unternehmensbeteiligungen und Auftragsvergabe
Stand 2015-12-22