Das für den Denkmalschutz zuständige Ministerium ist die oberste Denkmalbehörde. Es übt die Fachaufsicht über die obere Denkmalschutzbehörde (§ 4 Abs. 2 Satz 1) aus. Darüber hinaus übt das für den Denkmalschutz zuständige Ministerium die Dienst- und Fachaufsicht über das Denkmalfachamt (§ 5 Abs. 1) aus.
§ 3
DSchG STOberste Denkmalbehörde
Organisation und Zuständigkeiten der Denkmalbehörden
Stand 1991-10-21