Arbeitsbedingungen einschließlich der Arbeitszeiten in der Dienststelle sind, soweit die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben das zulässt, so zu gestalten, dass Frauen und Männer ihre Erwerbsarbeit mit ihrer Familienarbeit vereinbaren können.
§ 4
NGGFamiliengerechte Arbeitsgestaltung
Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit
Stand 2010-12-09