Jurafuchs

§ 5

NGG
Arbeitszeitgestaltung bei familiären Betreuungsaufgaben
Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit
Stand 2010-12-09
1 Beschäftigten, die Kinder unter zwölf Jahren oder pflegebedürftige Angehörige im Sinne des § 14 des Elften Buchs des Sozialgesetzbuchs betreuen, ist auf Verlangen über die für alle Beschäftigten geltenden Regelungen hinaus eine individuelle Gestaltung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit zu ermöglichen, soweit nicht dringende dienstliche Belange entgegenstehen. 2 Die Ablehnung des Verlangens ist schriftlich zu begründen.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →