1 Ein Hund, der älter als sechs Monate ist, ist durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. 2 Der Transponder muss in der Codestruktur und dem Informationsgehalt dem Standard ISO 11784 ("Radio-frequency identification of animals - Code structure", Ausgabe August 1996) entsprechen. 3 Der Transponder muss den im Standard ISO 11785 ("Radio-frequency identification of animals - Technical Concept", Ausgabe Oktober 1996, Berichtigung Dezember 2008) festgelegten technischen Anforderungen entsprechen. 4 Die ISO-Normen können bei der Beuth-Verlag GmbH, 10772 Berlin, bezogen werden; sie sind beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt.
§ 4
NHundGKennzeichnung
Stand 2022-09-22