(1)Gewählt ist im Wahlkreis, wer die meisten Erststimmen erhalten hat.(2)Bei Stimmengleichheit entscheidet das von dem Kreiswahlleiter zu ziehende Los.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 30§ 32 →