Die §§ 5, 14 und 16 finden für den Rundfunk sinngemäße Anwendung.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 16 Verjährung§ 18 (Inkrafttreten; Außerkrafttreten) →