Jurafuchs

Artikel 27

Rom-II-VO
Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsrechtsakten
SONSTIGE VORSCHRIFTEN
Stand 2012-11-09
Artikel 27

Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsrechtsakten

Diese Verordnung berührt nicht die Anwendung von Vorschriften des Gemeinschaftsrechts, die für besondere Gegenstände Kollisionsnormen für außervertragliche Schuldverhältnisse enthalten.

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