Jurafuchs

§ 1c

StVG
Evaluierung
Verkehrsvorschriften
Stand 2026-06-30
Das Bundesministerium für Verkehr wird die Anwendung der Regelungen in Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juni 2017 (BGBl. I S. 1648) nach Ablauf des Jahres 2019 auf wissenschaftlicher Grundlage evaluieren. Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag über die Ergebnisse der Evaluierung.

Meine Notizen

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