Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Prüfungen anerkannt, die auf Grund harmonisierter Vorschriften nach § 19 Absatz 1 Satz 2 durchgeführt und bescheinigt worden sind.
§ 21b
StVZO 2012Anerkennung von Prüfungen auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften
Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung
Stand 2025-09-26